03 May
03May

Natürlich sind Vergleichsportale mit Vorsicht zu genießen. In der Energiebranche weiß das jeder. Aber das Publikum lässt sich von Verivox und anderen Plattformen immer wieder Sand in die Augen streuen und schließt Strom- und Gasverträge häufig nur bei dem Anbieter ab, der oben in der Liste steht.

Mit Blick auf Klarheit und Wahrheit im Wettbewerb hat sich jetzt das Bundeskartellamt der Sache angenommen und ist bei seiner Untersuchung von Vergleichsportalen auf eine Reihe von Mängeln gestoßen. So stellten viele Portale einzelne Angebote vor das eigentliche Ranking also auf die so genannte Position 0. Dafür erhalten die Portale im Normalfall Zahlungen von den Anbietern – in der Regel wird der Verbraucher allerdings nicht ausreichend darüber informiert, dass es sich um Werbung handelt.

Um bei Verstößen einschreiten zu können, wünscht sich das Bundeskartellamt mehr Kompetenzen. Doch bis das Kartellamt diese Kompetenzen erhält, ist es die Sache der kommunalen Energieversorger, immer wieder neu darauf hinzuweisen, welche Mängel die Vergleichsportale aufweisen, wie die Rankings Zustandekommen und warum das heimatliche Stadtwerk mit völliger Absicht nicht im Ranking auftaucht: weil nämlich der teure Grundversorgungstarif immer automatisch als Referenz genommen wird, selbst die normale Listung Geld kostet, und auch, weil jeder einzelne Kunde, der sich über die Plattform zu seinem Energieanbieter durchklickt, gegenüber der Plattform verprovisioniert werden muss. Da ist schnell mal die jährliche Strommarge „weggefrühstückt“.


 
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